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Was haben die PKV und die GKV gemeinsam?

Die wesentliche Gemeinsamkeit von der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung besteht darin, dass beide die Funktion haben, die Kosten zu erstatten, die entstehen, um den Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers zu erhalten, wiederherzustellen oder zu verbessern. Gemeinsam ist darüber hinaus beiden Krankenversicherungen ein Mindestleistungsumfang, der dem gesetzlichen Leistungskatalog entspricht und verhindert, dass negative Entwicklungen bei der privaten Krankenkasse zu Benachteiligungen gegenüber Versicherten einer gesetzlichen Krankenkasse führen könnten. Allerdings gibt es auch einige deutliche Unterschiede. Hierzu gehört, dass für die GKV das Solidaritätsprinzip gilt, sie also verpflichtet ist, nahezu jeden Versicherungsnehmer aufzunehmen, während die Mitgliedschaft in einer privaten Krankenkasse an bestimmte Voraussetzungen gebunden ist und die PKV, die nur freiwillige, jedoch keine pflichtversicherten Mitglieder kennt, grundsätzlich das Recht hat, Anträge auch abzulehnen. So ist eine Vollversicherung in einer privaten Krankenkasse nur dann möglich, wenn der Versicherungsnehmer freiberuflich oder selbstständig tätig, verbeamtet oder beihilfeberechtigt ist oder als Arbeitnehmer ein Einkommen erzielt, das die Pflichtversicherungsgrenze in mindestens drei Jahren hintereinander überschritten hat. Daneben unterscheiden sich die GKV und die PKV in den Prinzipien, nach denen sie agieren. Die GKV arbeitet nach dem Sachleistungsprinzip, das bedeutet, sie rechnet erbrachte Leistungen, die in einem Leistungskatalog festgelegt sind, mit demjenigen ab, der diese Leistung erbracht hat. Die PKV arbeitet nach dem Kostenerstattungsprinzip, das bedeutet, sie erstattet rückwirkend die tatsächlichen Kosten für erbrachte Leistungen an den Versicherungsnehmer. Dabei ist der Versicherungsnehmer Vertragspartner des Arztes, der die Leistungen mit dem Arzt abstimmen kann, allerdings auch dann zahlungspflichtig ist, wenn die PKV die Kostenübername ablehnen sollte. Ein wesentlicher Unterschied besteht auch in der Art, wie die Beiträge berechnet werden. Die GKV ermittelt die Beitragshöhe abhängig vom Einkommen, das bedeutet, ein bestimmter Prozentsatz des monatlichen Einkommens wird als pauschaler Beitrag erhoben. Die PKV kalkuliert die Beiträge risikogerecht, allerdings individuell für jeden Versicherungsnehmer. Faktoren, die dabei ausschlaggebend sind, sind das Alter und Geschlecht, der Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss, der gewünschte Versicherungsumfang sowie weitere persönliche Kriterien. Je höher das Risiko für die Versicherung ist, also je höher die Kosten sind, die der Versicherungsnehmer voraussichtlich verursachen wird, desto höher ist sein Beitrag.


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Die neuerlichen Gesundheitsreformen, die zum Beginn des Jahres 2009 in Kraft getreten sind, veranlassen viele gesetzlich Versicherte zu der berechtigten Frage, ob der Schutz, der für die hohen Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung gewährt wird, überhaupt noch ausreichend ist. Viele Pflichtversicherte schließen aus diesem Grund private Zusatzversicherungen ab, da ihnen ein Beitritt in die private Krankenversicherung nicht möglich ist. Für Personen, die eine private Krankenversicherung abschließen dürfen, wurde zu Beginn des Jahres bei allen Versicherungsgesellschaften der Basistarif eingeführt. Dieser ist für Beiträge unter 100 Euro monatlich möglich und in seinem Schutz für den Versicherten entspricht der Basistarif dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung.


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